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Individualpromotion

Die Individualpromotion | Betreuung | Voraussetzungen | Immatrikulation | Erste Schritte

Die Individualpromotion

Das in Deutschland üblichste Promotionsmodell ist die sogenannte Individualpromotion. Diese erfordert von Ihnen ein hohes Maß an Selbständigkeit und Motivation. In der Regel suchen Sie sich selbständig eine*n Betreuer*in (Doktorvater*Doktormutter) für Ihr Promotionsvorhaben. In einigen Fächern wird außerdem erwartet, dass Sie das Thema vorschlagen, das Sie in Ihrer Dissertation bearbeiten möchten (ggf. ist die Vorlage eines Exposés erforderlich). Bei einer Individualpromotion gibt es kein verpflichtendes Ausbildungsprogramm/Curriculum, jedoch müssen Sie je nach Promotionsordnung eventuell bestimmte Leistungen erbringen. In der Regel können Sie darüber hinaus auf individueller Basis an Lehrveranstaltungen oder überfachlichen Weiterbildungsangeboten teilnehmen. Es gibt keinen festgelegten Zeitrahmen für die Bearbeitung des Promotionsprojektes.

In bestimmten Fällen kann ein Promotionsverfahren auch gemeinsam mit einer ausländischen Universität bzw. Fakultät durchgeführt werden (Co-tutelle). Nähere Angaben finden Sie gegebenenfalls in der für Sie gültigen Promotionsordnung.

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Betreuung

Eine Individualpromotion ist an der LMU in mehr als 100 verschiedenen Fächern möglich. Es gibt keine zentrale Stelle, die Bewerbungen für Individualpromotionen entgegennimmt. Als Promotionsinteressent*in sollten Sie sich mit Ihrem Fach bzw. Forschungsgebiet zunächst soweit vertraut machen, dass Sie eigenständig eine Person identifizieren können, die als Betreuer*in für Ihr Promotionsprojekt in Frage kommen könnte. In der Regel sind Professor*innen und Privatdozent*innen (PDs) betreuungsberechtigt (abhängig von der jeweiligen Promotionsordnung). Bitte informieren Sie sich über die einzelnen Fächer auf den Webseiten der Fakultäten und nehmen Sie dann Kontakt mit potentiellen Betreuer*innen auf. Mitunter bieten die Fachstudienberatungen Unterstützung bei der Orientierung innerhalb eines Fachbereichs an.

Wenn ein*e Hochschullehrer*in sich bereiterklärt, Ihr Promotionsprojekt zu betreuen, erhalten Sie von ihm*ihr eine schriftliche Betreuungszusage oder Sie schließen mit ihm*ihr eine Betreuungsvereinbarung ab (je nach Promotionsordnung).

Es ist empfehlenswert, zu Beginn eines Promotionsvorhabens mit dem*der Betreuer*in die wechselseitigen Erwartungen in Bezug auf die Betreuung zu besprechen. Während der Arbeit an Ihrer Dissertation sollten Sie in regelmäßigem Kontakt mit Ihrem*r Betreuer*in stehen. Einige Betreuer*innen bieten neben der individuellen Betreuung auch regelmäßige Doktorandenseminare/Kolloquien an, in denen Promotionsprojekte vorgestellt und besprochen werden.

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Voraussetzungen

Je nach Promotionsordnung müssen Sie für die Annahme als Doktorand*in und später für die Zulassung zur Promotionsprüfung bestimmte Voraussetzungen erfüllen (z. B. passender Studienabschluss, zusätzliche Leistungsnachweise usw.). Bitte informieren Sie sich anhand der für Ihr Fach gültigen Promotionsordnung über die jeweiligen Voraussetzungen. Bei Fragen zur Promotionsordnung wenden Sie sich an das für Sie zuständige Prüfungsamt (beachten Sie, dass einige Fakultäten fakultätsübergreifende Prüfungsämter haben).

Unter Vorlage einer Betreuungszusage oder Betreuungsvereinbarung (s. oben) und weiterer Unterlagen können Sie beim Prüfungsamt einen "Antrag auf Annahme als Doktorand*in" stellen. Sind alle Voraussetzungen erfüllt, erhalten Sie vom Prüfungsamt einen Bescheid über die Annahme als Doktorand*in (ggf. mit Auflagen). Dieser Bescheid ist Voraussetzung für eine Immatrikulation.

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Immatrikulation

Eine Immatrikulation im Promotionsstudium ist nach Bayerischem Hochschulinnovationsgesetz (BayHIG) für maximal acht Semester möglich. Die Arbeit an der Dissertation ist jedoch nicht auf acht Semester begrenzt. Ob eine Immatrikulationspflicht besteht, können Sie der jeweiligen Promotionsordnung entnehmen. Die Immatrikulation erfolgt entweder bei der Studentenkanzlei oder beim International Office.

Wenn mindestens eine der folgenden Voraussetzungen zutrifft, immatrikulieren Sie sich bitte bei der Studentenkanzlei:

  • Sie haben die deutsche Staatsangehörigkeit.
  • Sie haben Ihre Hochschulzugangsberechtigung (HZB) in Deutschland oder an einer Deutschen Auslandsschule erworben.
  • Sie haben einen Studiengang mit mindestens sechs Semestern Regelstudienzeit in Deutschland abgeschlossen.
  • Sie haben einen Studiengang mit weniger als sechs Semestern Regelstudienzeit in Deutschland abgeschlossen und dieser Abschluss stellt die Qualifikationsgrundlage für die Promotion dar.

Wenn keine der oben genannten Voraussetzungen zutrifft, stellen Sie bitte zunächst einen "Antrag auf Zulassung zur Universität" beim International Office. Nach Erhalt eines Zulassungsbescheids können Sie sich beim International Office immatrikulieren.

Je nach Fachbereich kann für die Immatrikulation ein Nachweis der Deutschkenntnisse erforderlich sein. Eventuell kann auf Antrag Ihres*r Betreuers*in vom Nachweis der Deutschkenntnisse abgesehen werden (Informationen hierzu erhalten Sie beim zuständigen Prüfungsamt). Auch wenn Sie Ihre Dissertation in einer anderen Sprache als Deutsch verfassen, ist es hilfreich, wenn Sie zumindest über Grundkenntnisse der deutschen Sprache verfügen, so dass Sie die administrativen Vorgänge verstehen können.

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Erste Schritte

  • Eigenständige Suche nach einem*r Betreuer*in (s. oben)
  • Erhalt einer schriftlichen Betreuungszusage oder Abschluss einer Betreuungsvereinbarung
  • Antrag auf Annahme als Doktorand*in beim zuständigen Prüfungsamt (hierfür sind die Betreuungszusage/-vereinbarung sowie weitere Unterlagen erforderlich)
  • Erhalt eines Bescheids über die Annahme als Doktorand*in vom Prüfungsamt

Falls eine Immatrikulation erfolgen soll:

  • Immatrikulation bei der Studentenkanzlei (Voraussetzungen s. oben):
    Vorlage des Bescheids über die Annahme als Doktorand*in sowie weiterer Unterlagen (Immatrikulationstermine beachten!)
  • Persönliche Immatrikulation beim International Office (Voraussetzungen s. oben):
    Antrag auf Zulassung zur Universität beim International Office (Fristen beachten!), nach Erhalt eines Zulassungsbescheids persönliche Immatrikulation unter Vorlage des Zulassungsbescheids sowie weiterer Unterlagen (die Immatrikulationstermine und die vorzulegenden Unterlagen entnehmen Sie bitte dem Zulassungsbescheid). Beachten Sie auch die FAQ.