LMU-Abschlussstipendium
Die LMU vergibt Abschlussstipendien an hochqualifizierte Promovierende, deren Promotionsprojekte kurz vor dem Abschluss stehen und die in dem beantragten Förderzeitraum keine andere Finanzierung haben. Die Stipendienhöhe beträgt 1.103 Euro pro Monat. Die Laufzeit der Stipendien richtet sich nach der bisherigen Finanzierung der Promovierenden:
- Promovierende, deren Promotionsvorhaben bereits drei Jahre finanziert wurden (dies beinhaltet Stellen, Stipendien o. ä.), können nur in begründeten Ausnahmefällen ein Abschlussstipendium für maximal drei Monate beantragen. Die Gründe, weshalb die Dissertation während der dreijährigen Finanzierung nicht fertiggestellt wurde, müssen ausführlich dargelegt werden.
- Promovierende, deren Promotionsvorhaben bislang nicht oder weniger als drei Jahre finanziert wurden, können sich für maximal sechs Monate Abschlussförderung bewerben.
Programm | Unterstützung von hochqualifizierten Promovierenden in den Monaten unmittelbar vor Einreichung der Dissertation. Anträge auf Zwischenfinanzierung können nicht berücksichtigt werden. Im Falle einer kumulativen Promotion muss die Publikationspflicht (gemäß der jeweils gültigen Promotionsordnung) bereits soweit erfüllt sein, dass die Fertigstellung der Dissertation im Förderzeitraum erfolgen kann. |
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Zielgruppe | Promovierende der LMU mit zur Promotion berechtigendem Hochschulabschluss, die für den beantragten Zeitraum keine andere Finanzierung haben |
Förderform | Stipendium |
Förderhöhe | 1.103 Euro pro Monat (es werden keine Familienzuschläge, Zuschüsse zu Versicherungen, zusätzliche Reise- und Sachmittel etc. gezahlt) |
Eigene Einnahmen | Wenn eigene Einnahmen 350 Euro pro Monat (brutto) übersteigen, wird das Stipendium um den gesamten Betrag der eigenen Einnahmen gekürzt. |
Laufzeit |
Eine Förderung ist nur bis zum Zeitpunkt der Einreichung der Dissertation möglich, nicht während der Vorbereitung auf das Rigorosum bzw. die Disputation. |
Beantragung | Die Antragstellung erfolgt über das GraduateCenterLMU Portal. Für die Beantragung des Abschlussstipendiums sind folgende Unterlagen erforderlich:
Um Ihre Bewerbung zu vervollständigen, benötigen Sie zwei akademische Gutachten. Eines der Gutachten muss von Ihrem*r Erstbetreuer*in verfasst sein. Es muss eine Einschätzung zum gegenwärtigen Stand der Arbeit und zur Realisierbarkeit des Arbeits- und Zeitplans enthalten sowie eine Bestätigung, dass eine Finanzierung aus Mitteln des Lehrstuhls/Instituts/Departments sowie ggf. eine Weiterfinanzierung aus einem laufenden Drittmittelprojekt nicht möglich ist. Ein weiteres Gutachten muss von einem*r zweiten Hochschullehrer*in (Professor*in oder Privatdozent*in (PD)) verfasst sein. Die Gutachten müssen von den Hochschullehrer*innen jeweils direkt per E-Mail an das GraduateCenterLMU gesendet werden (graduatecenter@lmu.de). |
Kontakt | Bei Fragen zum Abschlussstipendium wenden Sie sich bitte per E-Mail an das GraduateCenterLMU (graduatecenter@lmu.de). |
Antragsfrist | Förderzeitraum |
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15. Juli 2023 | 1. Oktober 2023 - 30. April 2024 |
15. November 2023 | 1. Februar 2024 – 31. August 2024 |
Wichtige Hinweise:
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