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LMU-Abschlussstipendium

LMU-Abschlussstipendium

Die LMU vergibt in einem kompetitiven Auswahlverfahren Abschlussstipendien an hochqualifizierte Promovierende, deren Promotionsprojekte kurz vor dem Abschluss stehen und die in dem beantragten Förderzeitraum keine andere Finanzierung haben. Die Stipendienhöhe beträgt 1.350 Euro pro Monat. Die Laufzeit der Stipendien richtet sich nach der bisherigen Finanzierung der Promovierenden:

  • Promovierende, deren Promotionsvorhaben bereits 3,5 Jahre finanziert wurden (dies beinhaltet Stellen, Stipendien o.ä.), können nur in begründeten Ausnahmefällen ein Abschlussstipendium für maximal 3 Monate beantragen. Die Gründe, weshalb die Dissertation während der 3,5-jährigen Finanzierung nicht fertiggestellt wurde, müssen ausführlich dargelegt werden.
  • Promovierende, deren Promotionsvorhaben bislang nicht oder weniger als 3,5 Jahre finanziert wurden, können sich für maximal 6 Monate Abschlussförderung bewerben.
Programm Unterstützung von hochqualifizierten Promovierenden in den Monaten unmittelbar vor Einreichung der Dissertation. Anträge auf Zwischenfinanzierung können nicht berücksichtigt werden. Im Falle einer kumulativen Promotion muss die Publikationspflicht (gemäß der jeweils gültigen Promotionsordnung) bereits soweit erfüllt sein, dass die Fertigstellung der Dissertation im Förderzeitraum erfolgen kann.
Zielgruppe Promovierende der LMU mit zur Promotion berechtigendem Hochschulabschluss, die für den beantragten Zeitraum keine andere Finanzierung haben
Förderform Stipendium
Förderhöhe 1.350 Euro pro Monat (es werden keine Familienzuschläge, Zuschüsse zu Versicherungen, zusätzliche Reise- und Sachmittel etc. gezahlt)
Eigene Einnahmen Wenn eigene Einnahmen 350 Euro pro Monat (brutto) übersteigen, wird das Stipendium um den gesamten Betrag der eigenen Einnahmen gekürzt.
Laufzeit
  • maximal 3 Monate für Promovierende, deren Promotionsvorhaben bereits 3,5 Jahre finanziert wurde
  • maximal 6 Monate für andere Promovierende

Eine Förderung ist nur bis zum Zeitpunkt der Einreichung der Dissertation möglich, nicht während der Vorbereitung auf das Rigorosum bzw. die Disputation.

Beantragung Die Antragstellung erfolgt über das GraduateCenterLMU Portal.

Für die Beantragung des Abschlussstipendiums sind folgende Unterlagen erforderlich:

  • Lebenslauf mit Angaben zu den bisherigen akademischen Leistungen (z.B. Vorträge, Publikationen, Preise oder Konferenzteilnahmen) und Arbeitsverhältnissen
  • Kopie des Hochschulabschlusszeugnisses
  • Motivationsschreiben mit einer Vorhabenskizze für den beantragten Förderzeitraum und einer Begründung für die Bewerbung um das Abschlussstipendium
  • Detaillierter, tabellarischer Arbeits- und Zeitplan bis zum Abschluss der Promotion

Um Ihre Bewerbung zu vervollständigen, benötigen Sie zwei akademische Gutachten.

Eines der Gutachten muss von Ihrem*r Erstbetreuer*in verfasst sein. Es muss eine Einschätzung zum gegenwärtigen Stand der Arbeit und zur Realisierbarkeit des Arbeits- und Zeitplans enthalten sowie eine Bestätigung, dass eine Finanzierung aus Mitteln des Lehrstuhls/Instituts/Departments sowie ggf. eine Weiterfinanzierung aus einem laufenden Drittmittelprojekt nicht möglich ist.

Ein weiteres Gutachten muss von einem*r zweiten Hochschullehrer*in (Professor*in oder Privatdozent*in (PD)) verfasst sein.

Die Gutachten müssen von den Hochschullehrer*innen jeweils direkt per E-Mail an das GraduateCenterLMU gesendet werden (graduatecenter@lmu.de).

Kontakt Bei Fragen zum Abschlussstipendium wenden Sie sich bitte per E-Mail an das GraduateCenterLMU (graduatecenter@lmu.de).
AntragsfristFörderzeitraum
15. Juli 2024 1. Oktober 2024 – 30. April 2025
15. November 2024 1. Februar 2025 – 31. August 2025
Wichtige Hinweise:
  • Es werden nur vollständige Anträge bearbeitet, die fristgerecht eingereicht wurden.
  • Auch die Gutachten müssen fristgerecht beim GraduateCenterLMU eingehen.
  • Sie erfahren in der Regel ca. sechs bis acht Wochen nach der Antragsfrist, ob Ihr Antrag gefördert wird.
  • Im Falle der Bewilligung eines Abschlussstipendiums verpflichten Sie sich, spätestens sechs Wochen nach Förderende einen Abschlussbericht vorzulegen, in dem Sie die Fertigstellung Ihrer Dissertation kurz darlegen. Dieser Bericht muss unterschrieben und von dem*der Erstbetreuer*in gegengezeichnet sein.
  • Bitte nehmen Sie zur Kenntnis, dass wir im Falle der Ablehnung eines Antrags die Gründe hierfür nicht erläutern.
  • Eine erneute Einreichung eines Antrags ist nicht möglich.