LMU-Reiseförderung
Eine LMU-Reiseförderung können Promovierende der LMU beantragen, die für ihr Promotionsprojekt notwendige Forschungsreisen durchführen müssen oder in Zusammenhang mit ihrem Promotionsprojekt aktiv an einer wissenschaftlichen Konferenz teilnehmen werden. Die Vergabe der Reiseförderungen erfolgt in einem kompetitiven Auswahlverfahren.
Programm | Förderung von notwendigen Forschungsreisen oder aktiver Konferenzteilnahme (eigener Vortrag/Posterpräsentation) |
---|---|
Förderform | Reisekostenzuschuss (für Anfahrt, Unterkunft, Teilnahmegebühr o.ä.) |
Zielgruppe | Promovierende der LMU, die keine andere Möglichkeit haben, Reisemittel zu erhalten |
Antragsberechtigung | Antragsberechtigt sind Promovierende, die
|
Förderstaffel | Pro Doktorand*in können während der Promotionsphase insgesamt max. 900 Euro beantragt werden, davon pro Reise
Die km-Angaben beziehen sich auf Luftlinie, einfache Entfernung. Reisen zu Zielen, die mehr als 3000 km entfernt sind, können nicht gefördert werden. |
Abrechnung | Die Kostenerstattung erfolgt ausschließlich nach Ende der Reise gegen Vorlage von Original-Quittungen/-Rechnungen sowie eines Reiseberichtes (eine Seite). Es können keine Abschlagszahlungen im Voraus geleistet werden. |
Beantragung | Die Antragstellung erfolgt über das GraduateCenterLMU Portal. Für die Beantragung der Reiseförderung sind folgende Unterlagen erforderlich:
Sie benötigen außerdem ein kurzes Gutachten Ihres*r Erstbetreuers*in (max. eine Seite). Darin sollte die Notwendigkeit der Reise für den Fortschritt des Promotionsprojektes erläutert werden. Außerdem sollte erklärt werden, warum die Reise nicht durch Lehrstuhl-/Instituts-/Departmentmittel unterstützt werden kann. Das Gutachten muss per E-Mail direkt an das GraduateCenterLMU gesendet werden (graduatecenter@lmu.de). |
Kontakt | Bei Fragen zur Reiseförderung wenden Sie sich bitte per E-Mail an das GraduateCenterLMU (graduatecenter@lmu.de). |
Antragsfrist | Reisezeitraum |
---|---|
15. Juli 2025 | 1. September 2025 – 31. März 2026 |
15. November 2025 | 1. Januar 2026 – 31. Juli 2026 |
Wichtige Hinweise:
|