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LMU-Reiseförderung

Eine LMU-Reiseförderung können Promovierende der LMU beantragen, die für ihr Promotionsprojekt notwendige Forschungsreisen durchführen müssen oder in Zusammenhang mit ihrem Promotionsprojekt aktiv an einer wissenschaftlichen Konferenz teilnehmen werden. Die Vergabe der Reiseförderungen erfolgt in einem kompetitiven Auswahlverfahren.

Programm Förderung von notwendigen Forschungsreisen oder aktiver Konferenzteilnahme (eigener Vortrag/Posterpräsentation)
Förderform Reisekostenzuschuss (für Anfahrt, Unterkunft, Teilnahmegebühr o.ä.)
Zielgruppe Promovierende der LMU, die keine andere Möglichkeit haben, Reisemittel zu erhalten
Antragsberechtigung Antragsberechtigt sind Promovierende, die
  • über ein abgeschlossenes Hochschulstudium verfügen (bzw. Promovierende der Medizin nach erfolgreich absolvierter Zweiter Ärztlicher Prüfung (2. Staatsexamen))
  • nicht Mitglied in einem Promotionsprogramm sind, in dessen Rahmen sie Reisemittel erhalten können
  • nicht Mitglied in einem SFB, Exzellenz-Cluster oder einem anderen Verbundprojekt sind
  • keine Stelle (50 % oder mehr) an der Universität oder einer außeruniversitären Forschungseinrichtung haben
  • im Rahmen ihres Individualstipendiums keine Reisemittel erhalten können
Förderstaffel Pro Doktorand*in können während der Promotionsphase insgesamt max. 900 Euro beantragt werden, davon pro Reise
  • max. 300 Euro für Ziele, die bis zu 750 km entfernt sind (z.B. Deutschland und Anrainer)
  • max. 600 Euro für Ziele, die zwischen 750 und 3000 km entfernt sind (z.B. europäischer Raum)

Die km-Angaben beziehen sich auf Luftlinie, einfache Entfernung.

Reisen zu Zielen, die mehr als 3000 km entfernt sind, können nicht gefördert werden.

Abrechnung Die Kostenerstattung erfolgt ausschließlich nach Ende der Reise gegen Vorlage von Original-Quittungen/-Rechnungen sowie eines Reiseberichtes (eine Seite). Es können keine Abschlagszahlungen im Voraus geleistet werden.
Beantragung Die Antragstellung erfolgt über das GraduateCenterLMU Portal.

Für die Beantragung der Reiseförderung sind folgende Unterlagen erforderlich:

  • Lebenslauf
  • Motivationsschreiben mit einer Begründung, warum die Reise für den Fortschritt des Promotionsprojektes notwendig ist (max. 1000 Wörter)
  • Einladungsschreiben, Registrierungsbestätigung, Zusageschreiben o.ä. für die geplante Aktivität

Sie benötigen außerdem ein kurzes Gutachten Ihres*r Erstbetreuers*in (max. eine Seite). Darin sollten der Zweck der Reise sowie deren Notwendigkeit für den Fortschritt des Promotionsprojektes erläutert werden. Außerdem sollte erklärt werden, warum die Reise nicht durch Lehrstuhl-/Instituts-/Departmentmittel unterstützt werden kann. Das Gutachten muss per E-Mail direkt an das GraduateCenterLMU gesendet werden (graduatecenter@lmu.de).

Kontakt Bei Fragen zur Reiseförderung wenden Sie sich bitte per E-Mail an das GraduateCenterLMU (graduatecenter@lmu.de).
AntragsfristReisezeitraum
15. Juni 2024 1. August 2024 – 28. Februar 2025
15. Oktober 2024 1. Dezember 2024 – 30. Juni 2025
Wichtige Hinweise:
  • Es werden nur vollständige Anträge bearbeitet, die fristgerecht eingereicht wurden.
  • Auch das Gutachten muss fristgerecht beim GraduateCenterLMU eingehen.
  • Sie erfahren spätestens sechs Wochen nach Ablauf der Antragsfrist, ob Ihr Antrag bewilligt wurde.
  • Bitte nehmen Sie zur Kenntnis, dass wir im Falle der Ablehnung eines Antrags die Gründe hierfür nicht erläutern.